Herzlich willkommen bei der Holzkorporation Oberwinterthur.
Auf dieser Homepage finden Sie Informationen über die Holzkorporation Oberwinterthur, die HKOW, und das Waldschulzimmer Lindberg, das WSZ
Die HKOW besitzt zwei zusammenhängende Waldflächen in Oberwinterthur, die eine im Lindberg, die andere im Andelbach bei Ricketwil.
Das Betreten von Wald und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden (Art. 699 ZGB). Wer Eigentümer von Wald ist, hat dies zu dulden, die Gäste sind dafür gebeten, sich an Regeln zu halten. Beachten Sie bitte den Waldknigge.
Die Besitzer von Teilrechten der Holzkorporation können sich auf dieser Seite einloggen und haben damit Zugang zu internen Informationen. Das Passwort ist bei der Geschäftsleitung der HKOW erhältlich.
Die HKOW gehört den Eigentümern der 174.5 Teilrechte. Wer sich für den Wald der HKOW interessiert, sich dafür engagieren und mit einem Teilrecht beitligen möchte, ist eingeladen sich mit dem Präsidenten der HKOW per E-Mail in Verbindung zu setzen (info@hkow.ch).
Vorsicht bei stürmischem Wetter!
Betreten Sie den Wald nicht! Warten Sie, bis allfällige Sturmschäden beseitigt und die Strassen geräumt sind. Das kann einige Tage dauern.
Zur aktuellen Übersicht über die Wetterwarnungen:
Beachten Sie bitte die Regeln für Waldbesuchende. Gehen Sie auf den Waldstrassen und Waldwegen.
Meiden Sie Trampelpfade und legen Sie keine neuen Spuren durch den Wald, schon gar nicht mit dem Bike.
Die Flora, d.h. die Pflanzenwelt und die Bäume, leiden, die Tiere werden gestört .
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Regeln für Waldbesuchende und den Waldknigge beachten.
Waldplätze dürfen nur mit Bewilligung von Stadtgrün Winterthur, Wald und Landschaft, eingerichtet werden.
Ohne Bewilligung eingerichtete Waldplätze aller Art werden durch die HKOW abgeräumt.
Den Waldknigge können Sie hier herunterladen
Achtung Waldbrandgefahr!
Die Waldböden sind meist zu trocken, auch wenn es zwischendurch einmal ein paar Tage regnet.
Benutzen Sie immer die vorhandenen Feuerstellen und machen Sie auf dem Waldboden kein Feuer.
Zur aktuellen Übersicht über die Waldbrandgefahr:
Teilrechtsbesitzerin oder Teilrechtsbesizter werden?
Falls Sie intresssiert sind, Mitglied der Teilrechtsbesitzerschaft zu werden, wenden Sie sich an den Präsidenten. Mitglied kann nur werden, wer ein Teilrecht erwirbt. Die Teilrechte werden wie Grundstücke gehandelt, denn die Mitgliedschaft ist mit dem Eigentum am Korporationswald verbunden.